Bundesrichter weist wesentliche Teile der Urheberrechtsklage von Sarah Silverman gegen OpenAI ab

Ein Bundesrichter hat mehrere wichtige Klagen in einer viel beachteten Urheberrechtsklage der Autorin und Komikerin Sarah Silverman sowie weiterer Autoren gegen OpenAI abgewiesen. Das Urteil schränkt den Umfang der Klage ein. Darin wird behauptet, das KI-Modell des Unternehmens, ChatGPT, sei illegal und ohne Erlaubnis anhand der urheberrechtlich geschützten Bücher der Autoren trainiert worden.

In einer Entscheidung der US-Bezirksrichterin Araceli Martínez-Olguín im nördlichen Bezirk Kaliforniens wies das Gericht Klagen wegen stellvertretender Urheberrechtsverletzung, Fahrlässigkeit und Verstoßes gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) ab. Die Richterin begründete dies damit, dass die Kläger keine wesentliche Ähnlichkeit zwischen den Veröffentlichungen von ChatGPT und ihren Büchern nachweisen konnten.

Der wichtigste Teil des Urteils betrifft den DMCA-Anspruch. Die Autoren hatten argumentiert, OpenAI habe durch das Training seines Modells anhand ihrer Werke unrechtmäßig Informationen zum Urheberrechtsmanagement wie Titel und Autorennamen entfernt. Richterin Martínez-Olguín erklärte jedoch, die Kläger hätten nicht nachgewiesen, dass diese Informationen während des Trainings aus ihren Büchern entfernt worden seien oder dass die Ergebnisse der KI Kopien ihrer Werke enthielten.

Obwohl dies ein bedeutender Sieg für OpenAI ist, ist der Fall damit noch nicht abgeschlossen. Der Richter ließ die zentrale Klage wegen direkter Urheberrechtsverletzung zu und ließ die Kernfrage, ob das Trainieren von KI mit urheberrechtlich geschütztem Material eine „faire Nutzung“ darstellt, offen. Den Autoren wurde Gelegenheit gegeben, ihre Klage zu ergänzen und die Mängel der abgewiesenen Klagen zu beheben.

Dieses Urteil ist eine entscheidende Entwicklung in den anhaltenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Content-Erstellern und KI-Unternehmen. Es verdeutlicht, wie schwierig es für Content-Ersteller ist, nachzuweisen, wie ihre Daten konkret in undurchsichtigen KI-Modellen verwendet werden, und schafft einen Präzedenzfall, der zahlreiche ähnliche Klagen gegen Unternehmen wie Meta, Google und Stability AI beeinflussen könnte. Der Fokus richtet sich nun auf den verbleibenden direkten Verletzungsanspruch, der als Indikator für die Zukunft der KI-Entwicklung und des geistigen Eigentumsrechts aufmerksam beobachtet werden wird.

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