Die Europäische Kommission hat ein kritisches vorläufiges Urteil gegen Apple verkündet. Demnach verstoßen die App-Store-Regeln des Unternehmens für Musik-Streaming-Anbieter direkt gegen den Digital Markets Act (DMA). Dies ist ein Wendepunkt, denn erstmals nutzt die EU ihr strenges neues Wettbewerbsrecht, um einen Technologie-„Gatekeeper“ mit potenziellen Geldstrafen bei Verstößen ins Visier zu nehmen.
Im Mittelpunkt der Mitteilung über die Vertragsverletzung stehen Apples „Anti-Steering“-Bestimmungen. Diese Regeln hindern App-Entwickler angeblich daran, Verbraucher frei auf alternative, oft günstigere Kaufoptionen außerhalb des App Stores zu verweisen. Darüber hinaus ist es Entwicklern angeblich untersagt, Nutzer innerhalb ihrer Anwendungen über diese alternativen Möglichkeiten zu informieren. Die Untersuchung der Kommission hat insbesondere hervorgehoben, wie diese Beschränkungen Musik-Streaming-Dienste unverhältnismäßig beeinträchtigen und sie zwingen, sich an Apples Zahlungssysteme und Provisionsstruktur zu halten, was letztlich zu höheren Kosten für die Verbraucher führen kann.
Das DMA, das im März vollständig in Kraft trat, zielt darauf ab, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, indem es die Macht dominanter Online-Plattformen, sogenannter „Gatekeeper“, einschränkt. Sein Kernprinzip besteht darin, faire und offene digitale Märkte zu gewährleisten und große Technologieunternehmen daran zu hindern, ihre Marktposition zu missbrauchen. Apples angebliche Nichteinhaltung von Artikel 5(4) des DMA bereitet den Regulierungsbehörden besondere Sorgen, da sie den Grundgedanken der Förderung fairen Wettbewerbs untergräbt.
Sollten sich diese vorläufigen Ergebnisse bestätigen, drohen Apple erhebliche finanzielle Konsequenzen. Der DMA sieht Geldstrafen von bis zu 101 Milliarden US-Dollar des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor. Bei wiederholten Verstößen könnte sich dieser Betrag auf 201 Milliarden US-Dollar erhöhen. Angesichts des enormen weltweiten Umsatzes von Apple könnte eine solche Strafe Milliarden Dollar betragen und anderen zuständigen Behörden eine deutliche Warnung sein.
Apple hat Gelegenheit erhalten, zu den Ergebnissen der Kommission Stellung zu nehmen. Das Unternehmen hat bereits zuvor seine Überzeugung bekräftigt, den DMA einzuhalten, und einige Anpassungen an seinen App-Store-Richtlinien für Entwickler in der EU vorgenommen. Diese Änderungen haben die europäischen Regulierungsbehörden jedoch offensichtlich nicht zufriedengestellt und signalisieren eine härtere Haltung gegenüber den Geschäftspraktiken der großen Technologieunternehmen in der Union.


