Die US-amerikanische Federal Trade Commission (FTC) hat ihren Rechtsstreit mit Amazon verschärft. Sie wirft dem Tech-Giganten und seinen Topmanagern vor, systematisch Beweise vernichtet zu haben, die für die bahnbrechende Kartellklage der Behörde relevant sind. In einer diese Woche veröffentlichten Gerichtsakte behauptet die FTC, Amazon-Mitarbeiter, darunter Gründer Jeff Bezos und CEO Andy Jassy, hätten die verschlüsselte Messaging-App Signal und deren Funktion zum „Verschwinden von Nachrichten“ über zwei Jahre lang – von Juni 2019 bis mindestens Anfang 2022 – genutzt, um interne Kommunikation zu löschen.
Die Behörde argumentiert, diese Praxis habe zum dauerhaften Verlust wichtiger Informationen geführt, die Aufschluss über Amazons Wettbewerbsstrategien und Geschäftspraktiken geben könnten. Laut der FTC enthalten die gelöschten Nachrichten offene Diskussionen, die für die Untersuchung, ob Amazon den Online-Einzelhandel und den Cloud-Computing-Markt illegal monopolisiert habe, „hochrelevant“ seien. In der Klageschrift heißt es, Amazon habe nach der formellen Benachrichtigung über die Kartelluntersuchung keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz dieser Kommunikation ergriffen.
In ihrem Antrag fordert die FTC einen Bundesrichter auf, Amazon wegen der angeblichen Vernichtung von Beweismitteln zu bestrafen. Sollte das Gericht zugunsten der FTC entscheiden, könnten mögliche Strafen von Geldbußen bis hin zur Anweisung an die Jury reichen, zu dem Schluss zu kommen, dass die gelöschten Beweise für Amazon ungünstig gewesen wären. Dies könnte die Verteidigung des Unternehmens erheblich schwächen.
Amazon hat die Vorwürfe öffentlich zurückgewiesen und sie als „haltlos“ bezeichnet. Ein Unternehmenssprecher erklärte, Amazon habe die Nutzung von Signal freiwillig offengelegt, Mitarbeiter über ihre gesetzlichen Aufbewahrungspflichten aufgeklärt und über 1,7 Millionen Dokumente für die Untersuchung vorgelegt. Dieser Streit verdeutlicht den wachsenden Konflikt zwischen der Nutzung kurzlebiger Messaging-Apps in der Unternehmenswelt und den strengen gesetzlichen Anforderungen zur Beweissicherung bei behördlichen Ermittlungen.


