Französische Regulierungsbehörde verhängt 32 Millionen Euro Strafe gegen Amazon wegen „übermäßig aufdringlichem“ Mitarbeiterüberwachungssystem

Die französische Datenschutzbehörde CNIL (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés) hat Amazon France Logistique mit einer Geldstrafe von 32 Millionen Euro belegt. Grund dafür ist die Implementierung eines „übermäßig aufdringlichen“ Systems zur Überwachung der Leistung und Aktivitäten seiner Lagermitarbeiter. Das Urteil, das diese Woche verkündet wurde, schließt eine Untersuchung zur Verwendung von Daten ab, die Amazon mit Scannern sammelt, die die Mitarbeiter zur Paketbearbeitung verwenden.

Die CNIL stellte fest, dass Amazons System gegen mehrere Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstieß. Die Aufsichtsbehörde erklärte die mikroskopische Erfassung der Mitarbeiterproduktivität für illegal. Die Scanner zeichneten die Zeit zwischen den Scans sekundengenau auf und markierten Inaktivitätsphasen von nur zehn Minuten. Dadurch entstand ein System, in dem Mitarbeiter ständig unter Druck standen, jede Pause zu rechtfertigen, was sie möglicherweise davon abhielt, ihre Arbeit zu unterbrechen oder mit Kollegen zu sprechen.

Darüber hinaus kritisierte die CNIL Amazon für seine Richtlinien zur Datenspeicherung. Das Unternehmen speicherte detaillierte Leistungsdaten aller Mitarbeiter 31 Tage lang, was die Aufsichtsbehörde als unverhältnismäßig lange Zeit erachtete. Die Geldbuße zielt auf drei konkrete Verstöße gegen die DSGVO ab: die Überwachung von Aktivitäten und Leistungen, für die es keine ausreichende Rechtsgrundlage gab; unzureichende Informationen für Mitarbeiter und externe Besucher über die Datenverarbeitung; und unzureichende Sicherheit des Videoüberwachungssystems.

Amazon argumentierte zu seiner Verteidigung, die Überwachungssysteme seien für die Sicherheit, Qualitätskontrolle und die Verwaltung der komplexen Logistik seiner großen Logistikzentren notwendig. Das Unternehmen erklärte, es sei mit den Schlussfolgerungen der CNIL „überhaupt nicht einverstanden“ und behalte sich das Recht vor, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Dieser Fall verdeutlicht die wachsende Spannung zwischen Technologien zur Steigerung der Arbeitsplatzeffizienz und den Datenschutzrechten der Mitarbeiter im Rahmen der strengen europäischen Datenschutzgesetze und schafft einen wichtigen Präzedenzfall für den legalen Einsatz von Leistungsüberwachungstools durch Unternehmen.

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