Oberster Gerichtshof stimmt zu, Nvidias Berufung in Aktionärsklage wegen Krypto-Verkäufen anzuhören

Der Oberste Gerichtshof der USA gab am Montag bekannt, dass er die Berufung von Nvidia Corp. in einer von Aktionären eingereichten Klage wegen Wertpapierbetrugs verhandeln wird. In der Sammelklage wird behauptet, das Unternehmen und sein CEO Jensen Huang hätten Investoren absichtlich in die Irre geführt, indem sie heruntergespielt hätten, wie stark das Umsatzwachstum in den Jahren 2017 und 2018 auf den volatilen Kryptowährungsmarkt zurückzuführen sei.

Im Mittelpunkt des Falls stehen Behauptungen, Nvidia habe seine steigenden Umsätze als Folge des stabilen und wachsenden Videospielmarktes dargestellt, während es gleichzeitig wissentlich einen erheblichen, nicht offengelegten Anteil seiner GPU-Verkäufe Krypto-Minern zuschrieb. Als die Nachfrage nach Krypto-Mining-Hardware Ende 2018 einbrach, stürzte der Aktienkurs von Nvidia ab, was zu erheblichen Verlusten für die Anleger führte und die Klage auslöste.

Aktionäre argumentieren, interne Dokumente und Aussagen zeigten, dass die Führungskräfte zwar vom kryptogetriebenen Verkaufsboom und dessen potenzieller Volatilität wussten, diese Informationen aber vor der Öffentlichkeit geheim hielten. Die Klage wurde zunächst von einem niedrigeren Gericht abgewiesen, 2023 jedoch vom 9. US-Berufungsgericht in San Francisco wieder aufgenommen. Das Gericht befand, die Aktionäre hätten Nvidia und Huang hinreichend vorgeworfen, „falsche oder irreführende Aussagen in Täuschungsabsicht“ gemacht zu haben.

Nvidia hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen und argumentiert, es sei unmöglich, die Endnutzung seiner Gaming-GPUs mit Sicherheit nachzuvollziehen. Die Klage beruhe eher auf Spekulationen als auf konkreten Beweisen. In seiner Berufung vor dem Obersten Gerichtshof argumentiert das Unternehmen, das Urteil des 9. Gerichtsbezirks mache es Aktionären zu leicht, „unbegründete“ Klagen gegen Unternehmen einzureichen.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, den Fall anzunehmen, der voraussichtlich in seiner nächsten Legislaturperiode verhandelt wird, wird erhebliche Auswirkungen auf die Offenlegungsstandards von Unternehmen haben. Sein Urteil könnte die gesetzlichen Anforderungen neu definieren, wie börsennotierte Unternehmen über ihre Risiken in volatilen Märkten berichten müssen und was Wertpapierbetrug darstellt.

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